[BREAKING] Der Besitz von jDownloader ist verboten [UPDATE]
Wie Golem schreibt, hat das Landgericht Hamburg die Software JDownloader 2 verboten. Bei Herstellung, Verbreitung und Besitz zu gewerblichen Zwecken droht ein Ordnungsgeld von 250.000 Euro. Geklagt hatte eine Tochter von ProSiebenSat.1. Dies legitimiert aber nicht die Benutzung als Privatperson, welche ebenso verboten ist.
ALLERDINGS: Es handelt sich erstmal nur um eine Entscheidung in einem Verfahren auf Erlass einer einstweiligen Verfügung. Rechtsanwalt Thomas Stadler erklärte: "Man muss allerdings angesichts der Gesetzeslage davon ausgehen, dass andere Gerichte ähnlich entscheiden werden." [GOLEM]
Dies betrifft scheinbar nur den JDownloader2, den es bisher als BETA gab, der allgemein gebräuchliche JDownloader1 ist davon scheinbar nicht betroffen.
[UPDATE] Das Unternehmen Appwork aus Fürth, dass die Open-Source-Software anbietet, hat das Plugin, dass die vermeintlich illegale Funktion enthält, entfernt. Laut Darstellung des Unternehmens ist die Software damit wieder legal.