[JUSTIZ] BGH urteilt bei Filesharing minderjähriger Kinder
Voraussetzung ist aber, dass die das Kind ausreichend informiert haben.
Eltern müssen nur unter bestimmten Umständen für den illegalen Musiktausch ihrer Kinder im Internet haften. Falls sie ihre Kinder über die Rechtswidrigkeit solcher sogenannten Filesharings aufgeklärt und keinen konkreten Anlass zu Misstrauen haben, können sie für finanzielle Schäden auch nicht verantwortlich gemacht werden, wie der Bundesgerichtshof (BGH) in einem am Donnerstag in Karlsruhe verkündeten Urteil entschied. (AZ: I ZR 74/12)
Im vorliegenden Fall hatte ein 13-Jähriger illegal Musik heruntergeladen und im Netz verbreitet. Seine Eltern waren vom Oberlandesgericht Köln deshalb zu 3000 Euro Schadenersatz verurteilt worden – wegen Verletzung von Urheberrechten. Der BGH hob das Urteil auf, die Klage der Musikfirmen wurde abgewiesen.
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