[LEISTUNGSSCHUTZRECHT] Die Sache mit den Pressetexten
Aber leider scheint sich da gerade etwas zu entwickeln und juristisch zu manifestieren, was uns eventuell gar nicht gut bekommen könnte. Die Rede ist hierbei vom Leistungsschutzrecht. Als "Leistungsschutzrechte (LSR) bezeichnet man in der Rechtswissenschaft ausschließliche Rechte, die eine Beziehung oder Ähnlichkeit zum Urheberrecht aufweisen, also mit diesem „verwandt“ sind" ((de.wikipedia.org)). Es wird von der Regierung also ein Gesetz geben, was den großen Verlagen oder Medienhäusern das beschert, was sie sich schon sehr lange wünschen: "ein Gesetz, um Google zu verklagen. Union und FDP hatten in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart, ein sogenanntes Leistungsschutzrecht zu schaffen, um Verlagen die Möglichkeit zu geben, ihre Presseerzeugnisse im Netz zu schützen. Im Bundesjustizministerium wurde dazu ein Referentenentwurf erarbeitet, der am Donnerstag öffentlich wurde" ((http://www.golem.de)).
Generell ist es eventuell gar nicht so schlecht, gewisse Punkte und Leistungsrechte in Gesetzesform zu novellieren und damit für Klarheit und im besten Falle auf allgemein gültige Grundlagen zu stellen. Wenn da nicht einige sehr unklare Punkte in eben jenem Gesetzentwurf wären. Vor allem ist die Trennung von gewerblicher und privater Nutzung nicht klar, und das ist eben jenes Schlechte für private Weblogs wie das Meinige: "Zu "nicht gewerblichen Zwecken" dürfen Presseerzeugnisse auch künftig verbreitet werden, heißt es in dem Entwurfstext. Was aber meint das? In der Begründung des Entwurfs stehen mehrere Beispiele, die sich vor allem mit Blogs befassen. Demnach kann Bloggern nur geraten werden, künftig keine Zeitungen mehr als Ausriss, Kopie et cetera einzubinden."
Das heißt im Klartext: die private Nutzung ist zwar erlaubt, aber schon ein Werbebanner oder ein Flattr-Knopf auf dem eigenen Blog sind demnach eine gewerbliche Nutzung, egal ob es um Gewinn geht oder nicht. Zitat: "Verwendet ein Blogger zu seinem Hobby-Blog Fachartikel aus einschlägigen Presserzeugnissen und blendet er zur Refinanzierung seiner Unkosten Werbebanner oder den Bezahl-Button eines Micropaymentdienstes ein, dann handelt er zu gewerblichen Zwecken und muss eine Lizenz erwerben." Das klingt, als könnten Anwälte, die sich mit Abmahnungen im Internet beschäftigen, eine ganz neue Verdienstquelle bekommen" ((http://www.golem.de))