Weiterverkauf digitaler MP3s nach erstem Urteil illegal

Mal wieder gibt es eine Neuigkeit in der digitalen Musiklandschaft - und mal wieder ist es eine Neuigkeit, die mich verärgert zurück lässt, als Kunden und als Besitzer. Die Rede ist von einem aktuellen Gerichtsurteil, welches ein US-Bundesbezirksgericht gefällt hat. Hier geht es darum, dass Inhaber legal erworbener Musikdateien zwar deren Eigentümer sind, diese Dateien aber nicht online weiterverkaufen dürfen.

Unglaublich, oder? Und warum nicht? Nun… Die Firma welche verklagt worden ist, war ReDigi, eine Handelsplatform, die wie ein Second-Hand-Plattenladen -aber digital- mit gebrauchten und nicht mehr gewollten digitalen Musikdateien handelt. Geklagt hatte Capitol Records (EMI). Wenn dieses Urteil ((Capitol Records vs ReDigi, 1:12-cv-00095, Southern District of New York)) rechtskräftig wird, dann muss ReDigi dicht machen.

ReDigi fungiert wie schon beschrieben als Laden für gebrauchte Tonträger, wer also eine legal erworbene Datei nicht mehr nutzen möchte, kann sie bei ReDigi anbieten. Dazu wird die Datei per Software an die ReDigi-Server übertragen und gleichzeitig geprüft, dass sie auch tatsächlich vom Datenträger gelöscht und auch von Sync-Geräten verschwunden ist. Zudem analysiert ReDigi die Datei und will dabei erkennen, ob die Datei auch tatsächlich als Datei gekauft und nicht etwa von einer CD kopiert wurde.

Was ist eigentlich mit Disco.gs, dort können auch MP3s verkauft werden, ich weiß allerdings nicht, ob man die MP3s auch als private Person und nicht nur als Label verkaufen darf? Wenn, dann wäre es wohl genau wie bei ReDigi.

Mit dieser Art und Weise sollte ReDigi eine legale Plattform zum Handel gebrauchter Musikdateien sein. Und Bargeld fließt beim Weiterverkauf auf ReDigi übrigens auch nicht. Der Anbieter der zu verkaufenden Files erhält 40 Prozent des Verkaufserlöses in Form von Punkten, die er zum Erwerb anderer Gebrauchtmusik auf ReDigi einsetzen kann.

Den Plattenlabels gefällt das Treiben von ReDigi aber natürlich nicht. Die EMI-Tochter Capitol Records klagte und der elende Branchenverband RIAA unterstützte das sehr. Den Antrag auf einstweilige Verfügung gegen ReDigi hatte der Richter noch abgelehnt, doch im Hauptverfahren entschied er für die Plattenlabel. Letztendlich wurde ReDigi der Urheberrechtsverletzung sowie der Beihilfe zur Urheberrechtsverletzung durch die ReDigi-Nutzer schuldig befunden. Unglaublich, so was. Aber es kommt noch krasser. Denn Capitol Records verlangt den gesetzlichen Höchstpreis von 150.000 US Dollar für jede wirklich kopierte Datei - unglaublich. Bei solchen Forderungen könnte man aus der Haut fahren. Und warum? Deshalb:

"Denn nach Ansicht des Richters ist der feilbietende Nutzer zwar Eigentümer des Werkstücks, was für sich schon eine Feststellung mit Neuigkeitswert ist. Bei der Übertragung auf die ReDigi-Server wird aber nicht die Originaldatei übertragen, sondern eine Reproduktion vorgenommen. Und dieser Kopiervorgang sei illegal."

Wenn dieses Urteil rechtskräftig wird, Gnade uns Gott. Auch Dienste wie Google Music könnten Probleme kriegen, dort wird auch eine Kopie angelegt und beim Streamen erneut. Selbst RAID-Systeme kopieren die Dateien, zu Hause und im privaten Umfeld kann man sich aber immerhin noch auf die Fair Use Regel berufen, die bei einem kommerziellen Angebot wie ReDigi natürlich nicht gilt.

Es ist ein Jammer!

(via)