Google ist ein Messy, denn SIE (TM) heben gelöschte Mails auf

Die Suchmaschine Google soll E-Mails, die von einem Nutzer entfernt wurden, für ein US-Gerichtsverfahren herausgeben. Die Nachrichten werden trotz Löschung mehrere Monate vorgehalten.

Wenn Internet-Nutzer eine E-Mail vom Server ihres Providers löschen, gehen sie normalerweise davon aus, dass ihr Anbieter keine weiteren Kopien der nicht selten privaten Schreiben vorhält. Bei Gmail, dem E-Mail-Dienst der Suchmaschine Google, ist dem nicht so: Wie ein Gerichtsverfahren nun deutlich machte, hält der Anbieter auch vom User explizit gelöschte Mails bis zu mehrere Monate lang weiter vor, womöglich sogar noch länger.
Millionenschwere Betrugsklage
Die US-Wettbewerbsbehörde FTC hatte zuvor eine umstrittene Kreditberatungsfirma verklagt, weil diese Kundengelder in mehrstelliger Millionenhöhe ins Ausland verschoben haben soll. Deren Gründer nutzte Gmail für seinen Mail-Verkehr. Die Ankläger der FTC setzten daher eine Verfügung durch, den gesamten elektronischen Postbestand des Verklagten einsehen zu können. Die Anordnung wurde Google in der vergangenen Woche zugestellt, reagiert hat die Suchmaschine bislang noch nicht.Die FTC-Ankläger beriefen sich bei ihrer Anordnung explizit auf die Gmail-Datenschutzbedingungen, in der im Kleingedruckten steht, dass Google sich die weitere Speicherung gelöschter Mails vorbehält. So könne der Löschvorgang auf allen aktiven Servern «bis zu 60 Tage» dauern. Außerdem macht der Anbieter Sicherheitskopien. So kann es sein, dass vom Nutzer eigentlich gelöschte Mails auf Backup-Bändern noch wesentlich länger lagern.
Gelöscht ungleich gelöscht
Datenschützer in Europa halten das Vorgehen Googles für fragwürdig; in den USA ist die Vorgehensweise rechtlich nicht zu beanstanden. Die Suchmaschine wirbt explizit mit der Funktion, dass Gmail-Nutzer Mails «nie mehr wegwerfen» müssten - dank des großen Speichers von mehreren Gigabyte und der Suchfunktion des Anbieters, mit der sich alte Post schnell auffinden lässt.Noch ist unklar, ob Google der Anordnung nachkommt, von einem User entfernte Mails herauszugeben; Nutzer sollten sich bei Verwendung des Dienstes jedoch im Klaren sein, dass «gelöscht» hier nicht «wirklich gelöscht» bedeutet.

Quelle: Netzzeitung