Guchel Markenrechtsmehl

Ich hatte ja damals noch eine dieser schicken @gmail.com Adressen ergattert. Dies geschah im Zuge meiner Einladung ins Orkut Network, noch länger her. Ich denke 2005 herum. Langweilig war es -wie alle anderen Social-Networking-Dienste- natürlich auch, nach 2 Monaten, aber GMail war mir sicher.

Die lateinamerikanische Nigeria-Connection lud mich damals ein. Wie dem auch sei, Schluss mit vorgeplänkel denn es geht um weitaus Sinnfreiere Dinge. Es geht um den Verlust im Kampf gegen den deutschen Privat-Post-Dienst GMail.

Google darf seine deutschen Google Mail Kunden nicht mit @gmail benennen, sondern muss es ausgeschrieben @googlemail belassen. GMail ist eingetragener Firmenname. Allerdings nur in Deutschland.

[...] Im Markenrechtsstreit mit Google um die Marke Gmail konnte der Hamburger Unternehmer Daniel Giersch einen Erfolg verbuchen. Laut einem Urteil des Hanseatischen Oberlandesgerichts darf Google das Zeichen "Gmail" für seinen E-Mail-Dienst in Deutschland nicht mehr verwenden, (Az 5 U 87/06). Eine Urteilsbegründung liegt noch nicht vor. "Die Rechtslage ist für das Hanseatische Oberlandesgericht derart eindeutig, dass es die Revision zum Bundesgerichtshof nicht zugelassen hat", erklärte der Daniel Giersch vertretende Rechtsanwalt Sebastian Eble. [...]

Noch mehr Informationen gibt es bei Heise.

[tags]Googlemail, Hamburg, OLG, Gericht, Mail, GMail, elgooG[/tags]


Kommentare