GVU sieht Strafbarkeit bei Nutzern von Streaming-Diensten wie Kino.to
Ja, GVU, mach dich ruhig sehr beliebt bei einem großen Teil der Bevölkerung. Das ist eine blendende Idee. [...] Die Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen e.V. (GVU) vertritt die Auffassung, dass auch das Nutzen der Kino.to-Streams strafbar ist. Die GVU betont aber, dass eine höchstrichterliche Entscheidung dazu aussteht. Der Kino.to-Fall wäre jedoch eine gute Gelegenheit zur Klärung. [Golem] Technisch ist das sicher gar nicht wirklich möglich, IP-Adressen von Zugriffen auf die Websites werden nur kurz oder gar nicht zwischen gespeichert.
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