[JUSTIZ] BGH urteilt bei Filesharing minderjähriger Kinder

thafaker.de ist als Netz, Mobil, Gadget und Apple-Affine Website auch immer sehr an Entwicklungen in der realen Welt interessiert, sofern sie auch das Leben im Netz betreffen. Dies kann mit politischen oder häufig auch juristischen Angelegenheiten in Verbindung stehen, so wie auch heute. Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe urteilte heute nämlich grundlegend: Eltern müssen für den illegalen Musiktausch eines minderjährigen Kindes grundsätzlich nicht haften.

Voraussetzung ist aber, dass die das Kind ausreichend informiert haben.

Eltern müssen nur unter bestimmten Umständen für den illegalen Musiktausch ihrer Kinder im Internet haften. Falls sie ihre Kinder über die Rechtswidrigkeit solcher sogenannten Filesharings aufgeklärt und keinen konkreten Anlass zu Misstrauen haben, können sie für finanzielle Schäden auch nicht verantwortlich gemacht werden, wie der Bundesgerichtshof (BGH) in einem am Donnerstag in Karlsruhe verkündeten Urteil entschied. (AZ: I ZR 74/12)

Im vorliegenden Fall hatte ein 13-Jähriger illegal Musik heruntergeladen und im Netz verbreitet. Seine Eltern waren vom Oberlandesgericht Köln deshalb zu 3000 Euro Schadenersatz verurteilt worden – wegen Verletzung von Urheberrechten. Der BGH hob das Urteil auf, die Klage der Musikfirmen wurde abgewiesen.

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