Das geht uns alle an, deshalb hier als Sondersendung: Der Besitz, die
Herstellung und Verbreitung der Software JDownloader2, die Downloads von
geschützten Streaminginhalten ermöglicht, ist gerichtlich verboten worden.
Wie Golem schreibt, hat das Landgericht Hamburg die Software JDownloader 2
verboten. Bei Herstellung, Verbreitung und Besitz zu gewerblichen Zwecken droht
ein