Dieses Video ist in deinem Land nicht verfügbar… könnte bald verschwinden [UPDATE]
Dies könnte vielleicht schon die zweite coole Nachricht am heutigen Tag für Musikliebhaber, wie wir es sind, sein. Denn die GEMA hat ein Schiedsgericht angerufen (inkl. Klage) und will dadurch die Hinweise bei Videos aufgrund der Rechtsstreitigkeit auf Youtube entfernen lassen. Die Gema will also mit dieser Abmahnung erreichen, dass die Sperrtafeln bei der Google-Tochter Youtube verschwinden.
Es kommt also endlich Bewegung in die verfahrene Situation, unter der vor allem wir Musikfreunde leiden müssen.
Youtube wird von der Gema mit einer Abmahnung aufgefordert, "die willkürliche Einblendung von Sperrtafeln zu unterlassen".
Seit Ende März 2009 streiten sich die Gema und die Google-Tochter Youtube, ohne sich auf einen Vertrag zu einigen.
Gema-Chef Harald Heker: "Die Sperrtafeln tragen bis heute in großem Umfang dazu bei, die öffentliche und mediale Meinung in höchst irreführender Weise negativ zu beeinflussen. Durch den eingeblendeten Text wird der falsche Eindruck erweckt, dass die Gema die Lizenzierung von Musiknutzung kategorisch verweigere. Bislang haben wir in diesem Zusammenhang auf rechtliche Schritte bewusst verzichtet, um die laufenden Gespräche durch ein weiteres gerichtliches Verfahren nicht zu belasten." Sollte Youtube dieser Aufforderung nicht nachkommen, so werde die Gema eine Unterlassungsklage bei dem zuständigen Gericht einreichen.
Darüber streiten Gema und Youtube
Original-Musikinhalte sind hierzulande auf der Videoplattform Youtube in der Regel gesperrt. Immer öfter lesen Nutzer den Satz: "Dieses Video ist in Deutschland leider nicht verfügbar." Hintergrund ist ein Streit zwischen Youtube und der Gema, die Urheberrechte von Komponisten, Textdichtern und Musikverlegern vertritt.Die Gema lizenziere Urheberrechte sehr restriktiv, kritisiert Edgar Berger, Chef von Sony Music International: "Uns gehen dadurch Millionenumsätze verloren."
Youtube begründet Sperrungen damit, dass das Video "möglicherweise Musik enthält, für die die erforderlichen Musikrechte von der Gema nicht eingeräumt wurden."
Bis zu einer Entscheidung der Schiedsstelle könnte Youtube die Videos mit Gema-geschützten Inhalten zeigen, müsste aber den unstrittigen Teil der Vergütung an die Gema zahlen und den strittigen Teil beim DPMA hinterlegen. "Youtube kann alle Gema-geschützten Inhalte anbieten, wenn es sich an den gesetzlichen Rahmen hält", erklärt Alexander Wolf, Syndikus der Gema für internationale Rechtsfragen, im Interview mit iRights.info.
[UPDATE Golem.de] Nachtrag vom 10. Januar 2013, 20:12 Uhr
Mounira Latrache, Pressesprecherin für Youtube Deutschland, erklärte: "Wir sind von dem wiederholten Abbruch der Verhandlungen durch die Gema überrascht und enttäuscht. Wir haben Dutzende von Verträgen mit Verwertungsgesellschaften für mehr als 45 Länder geschlossen. In Deutschland sind Künstlern, Komponisten, Autoren, Verlagen und Plattenfirmen diese Möglichkeiten durch die Entscheidungen der Gema verwehrt." Das Unternehmen setze weiterhin alles daran, mit der Gema eine dem Geschäftsmodell von Youtube entsprechende Lösung zu finden, damit in Deutschland wieder eine pulsierende Plattform für Musikliebhaber angeboten werden könne.
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